Psychotherapie

Unser therapeutisches Vorgehen basiert auf der kognitiven Verhaltenstherapie (kVT), die aus der empirischen Psychologie als Wissenschaftsdisziplin hervorgegangen ist. Wir legen großen Wert auf Transparenz und orientieren uns dabei an Ihren individuellen Zielen und Bedürfnissen. Dies beinhaltet für uns selbstverständlich auch die Einbindung moderner, schulenübergreifender Methoden wie etwa Schematherapie oder achtsamkeitsbasierte Verfahren. 

Je nach Anliegen und Beschwerdebild variieren Anzahl und Frequenz der Therapiesitzungen. Kurzzeittherapien umfassen bis zu 25 Sitzungen, Langzeittherapien zwischen 45 und 80 Sitzungen.

...für gesetzlich Versicherte

Als Privatpraxis bieten wir Therapien für gesetzlich Versicherte im sogenannten Kostenerstattungsverfahren an. Da der Bedarf an Psychotherapieplätzen durch Vertragstherapeuten bzw. kassenzugelassene Therapeut:innen, die direkt über Ihre Gesundheitskarte mit den Krankenkassen abrechnen, nicht gedeckt werden kann, finanzieren viele gesetzliche Krankenversicherungen in begründeten Einzelfällen auch Psychotherapien in Privatpraxen. Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten kein zeitnaher Therapieplatz angeboten werden kann. Da die Krankenversicherungen einen Versorgungsauftrag haben, sind sie jedoch nach §13 Abs. 3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb einer akzeptablen Wartezeit eine psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen.

Im Rahmen eines Erstgesprächs erhalten Sie von uns alle notwendigen Informationen und Formulare hierzu. Eine übersichtliche Zusammenstellung des genauen Vorgehens finden Sie darüber hinaus unter folgendem Link: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

 

...für privat Versicherte u. Beihilfeempfänger:innen 

Private Versicherungen und Beihilfen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie gemäß Ihrer individuellen Vertragsbedingungen. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Tarif enthalten ist und welche Unterlagen eingereicht werden müssen.  

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). 

 

...für Heilfürsorgeempfänger:innen

Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Bitte informieren Sie sich vorab über die Bedingungen für eine Kostenübernahme. Auch Soldat:innen können sich seit der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) über die Heilfürsorge in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen. Voraussetzung ist eine Überweisung Ihres Truppenarztes.

 

...für Selbstzahler:innen

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall entfällt das Antragsverfahren und es erfolgt keine Meldung an die Krankenversicherung. 

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).